Wirklich ein Eigentor?
Bei unserem Treffen am 04. Mai ging es, wie könnte es anders sein, um die zwischen Richen und Berwangen geplanten Windkraftanlagen und die Berichterstattung in regionalen Tageszeitungen in Form von Artikeln und Meinungskommentaren. Dazu möchten wir als Vorstand des Vereins Weitblick Eppingen auch hier eine Stellungnahme abgeben.
Vor kurzem wurde öffentlich bekannt, dass ein Bauantrag zum Bau von 3 Windkraftanlagen bei Berwangen beim Landratsamt Heilbronn eingereicht worden ist. Liest man die Artikel und Meinungskommentare zu diesem Thema ohne weiteres Wissen durch, könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Windkraftanlagen-Gegner hier ein Eigentor geschossen haben. Tatsächlich wurde dies in einem Meinungskommentar sogar explizit so dargestellt. In anderen Artikeln wurde implizit dargestellt, die Einwendungen gegen die Windkraftanlagen im allgemeinen, die auch von Mitgliedern des Vereins Weitblick Eppingen eingereicht wurden, und die daraus resultierende Verzögerung der endgültigen Festschreibung der Vorranggebiete seien ursächlich schuld an diesem Bauantrag.
Dazu folgende Anmerkungen:
Ursprünglich war vom Regionalverband der 30. September 2025 als Stichtag für die endgültige Festlegung der in der Planung ausgewiesenen Vorranggebiete festgelegt worden. Aufgrund der Vielzahl der Einwendungen, die u.a. auch von Mitgliedern des Vereins Weitblick Eppingen für die auf der Gemarkung Eppingen geplanten Vorranggebiete, beim Regionalverband Heilbronn Franken eingereicht wurden, musste dieser Termin verschoben werden. Die von Mitgliedern unseres Vereins eingereichten Einwendungen bezogen sich IMMER auf ALLE drei geplanten Vorranggebiete. Warum diese Einwendungen nun „schuld“ daran sein sollen, dass ein Bauantrag für eines dieser Vorranggebiete gestellt wurde, erschließt sich uns nicht.
Anhand der Berichterstattung könnte man implizieren, das Vorranggebiet zwischen Richen und Berwangen wurde erst nach den Einwendungen der WKA-Gegner ausgewiesen. Tatsächlich wurde das Vorranggebiet bereits im November 2022 im Regionalplan geführt. Auch hier lässt der Zeitstrahl keinen Zusammenhang zwischen dem Einreichen der Einwendungen, dem Ausweisen des Vorranggebiets in der Planung und dem eingereichten Bauantrag zu.
In der Berichterstattung vom April 2026 wurde davon geschrieben, dass „jetzt“ ein Bauantrag eingereicht wurde – was wiederum impliziert, dass der Bauantrag im Frühjahr 2026 gestellt wurde. Tatsächlich wurde der Bauantrag bereits im Sommer 2025 gestellt. Also Monate vor dem Stichtag 30. September 2025. Und noch VOR dem Stichtag 30. Juni 2025 – zu diesem 30. Juni 2025 lief die damals gültige Regelung zum beschleunigten Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aus. Im Klartext – alle Windkraftanlagen, für die VOR dem 30. Juni 2025 ein Bauantrag gestellt wurde, fallen unter diese Regelung zum beschleunigten Genehmigungsverfahren.
Es handelt sich also mitnichten um ein „Eigentor der Windkraftgegner“, sondern um das entschiedene Handeln eines Projektierers, der ein kalkuliert geringes Risiko einging, einen Bauantrag für ein bereits in der Planung ausgewiesenes Vorranggebiet einzureichen, um in den Genuss des beschleunigten und vereinfachten Genehmigungsverfahrens zu kommen.